Beiträge
Mitgliedsbeiträge:
Für die Aufnahme und die Mitgliedschaft im Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. (Hauptverein) sowie die Aufnahme und Mitgliedschaft in der SV OG Thale sind satzungsgemäß jährliche Mitgliedsbeiträge sowie eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten.
In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Beiträge, gültig ab 01.01.2024 dargestellt.
Verein f. Deutsche Schäferhunde e.V.
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Beiträge an den SV Hauptverein
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Beiträge an die OG Thale e.V.
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Aufnahmegebühr
einmalig
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Mitgliedsbeitrag
jährlich
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Aufnahmegebühr
einmalig
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Mitgliedsbeitrag
jährlich
bis 30.11. des Vorjahres zu zahlen
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Vollmitglied
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40,00 EUR
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71,50 EUR
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20,00 EUR
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50,00 EUR
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Familienmitglied
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20,00 EUR
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30,50 EUR
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10,00 EUR
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30,00 EUR
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Senioren/ Schwerbehinderte
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20,00 EUR
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53,50 EUR
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10,00 EUR
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30,00 EUR
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Jugendliche bis vollend. 16 LJ.
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20,00 EUR
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0,00 EUR
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10,00 EUR
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30,00 EUR
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Jugendliche bis vollend. 18 LJ
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20,00 EUR
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27,50 EUR/
40,50 EUR (m. Zeitung)
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10,00 EUR
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30,00 EUR
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Ehrenmitglied
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0,00 EUR
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Es geht eine langjährige Mitgliedschaft voraus
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0,00
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Es geht eine langjährige Mitgliedschaft voraus
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Beiträge für Förderer des Vereins:
Förderer des Vereins ohne Hund* ► EUR 35,00
Förderer des Vereins mit Hund ► EUR 50,00 (10 Einheiten)
*Hund nimmt nicht am Übungsbetrieb teil.
Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung für Mitglieder, Förderer bzw. wird in bar durch den Kursteilnehmer beim Kursleiter bezahlt.
Kontoverbindung für Beiträge an die SV OG Thale e.V.
Harzsparkasse Thale
IBAN: DE08 810 520 000 379 742 039
BIC: NOLADE 21 HRZ
Betreff: Jahresbeitrag Jahreszahl + Name
Was ist ein SV - und OG - Mitglied?
Um in unserer Ortsgruppe Mitglied werden zu können, müssen Sie als Grundvoraussetzung Mitglied im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. sein und mit ihrem Hund (egal ob Rassehund oder Mischling) eine Begleithundprüfung oder eine Prüfung im Sporthundbereich (z.B. Rally Obedience oder Hoopers) abgelegt haben. Wenn Sie Mitglied der Ortsgruppe sind, gehen Sie Verpflichtungen zu Arbeitseinsätzen, Versammlungen und diversen Satzungen ein (siehe u.a. Arbeitsleistungen).
Was ist ein Förderer ohne Hund?
Sie haben keinen Hund oder dieser ist vielleicht in die Jahre gekommen, aber möchten uns als Hundesportverein und Zuchtverein des Deutschen Schäferhundes finanziell und soweit die Möglichkeit besteht auch tatkräftig vor Ort unterstützen und damit Hundefreunden aus Thale und der Umgebung die Möglichkeit bieten sich aktiv mit ihren Hunden zu beschäftigen? Dann freuen wir uns, wenn sie Förderer unserer OG werden. Mit einem Förderbeitrag von 35€ im Jahr gehen sie keine Verpflichtungen gegenüber der OG ein. Wir laden Sie aber auf Wunsch gern zu Veranstaltungen und Feiern ein und feuen uns über regelmäßigen Besuch von Ihnen auf unserem Übungsgelände.
Was ist ein Förderer mit Hund?
Unsere Ortsgruppe bietet das Augsburger Modell/ Einsteigerkurs für alle Hundefreunde an, welche in die Arbeit mit dem Hund hineinschnuppern möchten, den Verein kennen lernen wollen und noch nicht wissen, ob der Hundesport das Richtige für sie ist. Gleichzeitig werden Grundkenntnisse in der Ausbildung und Erziehung vermittelt. Einmal wöchentlich und nach Absprache wird sich für 1h zum Üben getroffen. Nähere Informationen finden Sie unter "Angebote" und "Kurse" in der linken Menüleiste. Für 10 Trainingseinheiten bezahlen Sie 50€. Die erste Kennenlernstunde ist selbstverständlich kostenlos.
Arbeitsleistungen/ Gebühren
Für Ortsgruppenmitglieder gilt es einen jährlicher Arbeitseinsatz von mind. 14 Stunden am Vereinsgelände und dem Inventar, sowie die viermalige Unterstützung einer ganztägigen OG-Veranstaltung (Prüfung, Turnier, Tag des Hundes ect.) abzuleisten.
Die zu leistenden Stunden sind anteilig im Quartal zu erbringen (min. 3 Stunden). Entsprechende Aufzeichnungen über abgeleistete Stunden werden von der Vorstandschaft veranlasst. Mitglieder die diesem Dienst nicht ordnungsgemäß nachkommen, können vom Vorstand und von den Übungsleitern des Vereins von Wettkampfveranstaltungen oder dem Training ausgeschlossen werden.
Bei nicht Einhaltung der jährlichen Arbeitsstunden erlaubt sich die OG Thale 5,- Euro pro nicht geleisteter Arbeitsstunde einzuziehen. Eine Verweigerung der Zahlung hat den sofortigen Ausschluss aus der OG zur Folge.
Ebenso ist jedes Mitglied verpflichtet bei Versammlungen anwesend zu sein und sich an die Ordnungen und Satzungen des Hauptvereins und der Ortsgruppe zu halten.
Alle Förderer sind zur Einhaltung der Platzordnung verpflichtet.
Wir freuen uns Sie/ Euch auch auf unseren Veranstaltungen und Feiern zu sehen.